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  • Ausbildung zum Fluglehrer

CRI (A): Lehrberechtigung

LERNEN SIE IN FAMILIÄRER UND HERZLICHER ATMOSPHÄRE -PROFESSIONELL, FLEXIBEL ZUVERLÄSSIG UND GRÜNDLICH.

Sie wollen sich fliegerisch weiterentwickeln und Ihre Kenntnisse an die nächste Generation vermitteln?

Hier bietet Ihnen die Blue Sky Aviation GmbH die Erlangung der Lehrberechtigungen CRI(A) oder FI (A) an.

Wir schulen an unserem Standort EDLN mit modernen Flotte der ECHO Klasse. Eine Ausbildung ist hier an jedem Tag (mit Ausnahme von Weihnachten, Silvester und Neujahr von 08:00 bis 20:30 möglich. Der Flughafen EDLN verfügt über eine 1.200 m lange asphaltierte Landebahn in einer Kontrollzone.

Die Lehrberechtigung eines CRI(A) (Class Rate Instructor) umfasst:

  • die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Klassen- oder Musterberechtigungen für technisch nicht komplizierten Nicht-Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten, wenn der Bewerber das Recht zum Fliegen als alleiniger Pilot erwerben möchte
  • die Ausbildung für eine Schlepp- oder Kunstflugberechtigung für die Flugzeugkategorie, sofern der CRI Inhaber der entsprechenden Berechtigung ist und gegenüber einem gemäß FCL.905.FI Ziffer i qualifizierten FI die Fähigkeit nachgewiesen hat, Ausbildung für diese Berechtigung zu erteilen.

Die Rechte eines CRI sind auf die Flugzeugklasse oder das Flugzeugmuster beschränkt, in dem die Kompetenzbeurteilung für Lehrberechtigte absolviert wurde. Die Rechte des CRI werden auf weitere Klassen oder Muster erweitert, wenn der CRI innerhalb der letzten 12 Monate folgendes absolviert hat:

  • Betriebliche Verfahren

  • einen Schulungsflug auf dem rechten Sitz unter der Aufsicht eines anderen CRI oder FI auf dem anderen Pilotensitz, der für diese Klasse oder dieses Muster qualifiziert ist.

Voraussetzungen CRI(A) land SEP

  • 300 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen (alle Ausbildungszeiten werden angerechnet)

  • TMG Stunden akzeptiert, wenn im EU-FCL-Schein eingetragen
  • 30 Flugstunden als PIC auf der entsprechenden Klasse.
  • Theoretische Ausbildung und mind. 3 h Flugausbildung SEP bei der Blue Sky Aviation. Es folgt eine praktische Prüfung mit Kompetenzbeurteilung.

Voraussetzungen CRI(A) land MEP

  • 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen (alle Ausbildungszeiten werden angerechnet)

  • TMG Stunden akzeptiert, wenn im EU-FCL-Schein eingetragen

  • 30 Flugstunden als PIC auf der entsprechenden Klasse.

  • Theoretische Ausbildung und mind. 5 h Flugausbildung MEP bei der Blue Sky Aviation. Es folgt eine praktische Prüfung mit Kompetenzbeurteilung.

Bei dem CRI-Lehrgang werden keine CPL-Lizenz oder gleichwertige Kenntnisse verlangt. Es erfolgt eine theoretische Ausbildung und die praktische Prüfung.

Theorieunterricht

  • 25 Unterrichtsstunden Pädagogik
  • 10 Stunden technische theoretische Ausbildung mit Erstellung einer Lehrprobe

Praktische Ausbildung

  • Die praktische Ausbildung als CRI(A) SEP muss mindestens 3 Flugunterrichtsstunden auf einmotorigen Flugzeugen umfassen. Zur Erlangung des CRI(A) MEP umfasst mindestens 5 Flugunterrichtsstunden auf mehrmotorigen Flugzeugen
  • Der Bewerber führt das Flugzeug vom rechten Sitz aus, der FI I (A) simuliert das Flugschülerverhalten.

Wir bilden in unseren modernen Räumlichkeiten aus

Vergleich CRI (A) mit FI (A)

Voraussetzungen
CRI (A)
• 300 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen (alle Ausbildungszeiten werden angerechnet)
• TMG Stunden akzeptiert, wenn im EU-FCL-Schein eingetragen
• 30 Flugstunden als PIC auf der entsprechenden Klasse.
FI (A)
• mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen oder TMG nachweisen, davon als Inhaber einer PPL (A) mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Pilot, geflogen sein
• mindestens 30 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, davon min. 5 Stunden während der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung, absolviert haben.
• mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug in Flugzeugen, davon höchstens 5 Stunden in einem FSTD,
• min. 20 Stunden Überlandflug als PIC absolviert haben.
• Zusätzlich muss ein Flug über eine Strecke von mindestens 540 km (300 NM), bei dem die Landungen auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind, absolviert werden.
• während der letzten 6 Monate vor Beginn der Ausbildung eine besondere Auswahlprüfung mit einem gem. FCL.905 (i) qualifizierten FI(A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung durchgeführt worden sein
Theoretische Ausbildung
• 25 Unterrichtsstunden Pädagogik
• 10 Stunden technische theoretische Ausbildung mit Erstellung einer Lehrprobe
• 25 Unterrichtsstunden Pädagogik
• 100 Stunden technische theoretische Ausbildung mit Erstellung von Lehrproben
Praktische Ausbildung
• mind. 3 h
• Es folgt eine praktische Prüfung mit Kompetenzbeurteilung
• mind. 30 h
• Es folgt eine praktische Prüfung mit Kompetenzbeurteilung
Berechtigung
• Auffrischungsschulungen
• Einweisungen
• Ausbildung von Flugschülern
• Auffrischungsschulungen
• Einweisungen
Erweiterungen
• Kunstflugausbildung
• Schleppausbildung
• Nachtflugberechtigung
• Kunstflugausbildung
• Mehrmotorige Kolbenflugzeuge
• Turbinenbetriebene Flugzeuge
• Instrumenflugberechtigung Berufspilotenlizenz
sonstige
• Anrechnung 25 h Pädagogik werden bei Lehrberechtigten
• Anrechnung 25 h Pädagogikwerden bei Lehrberechtigten