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  • Ausbildung zum Fluglehrer

FI (A): Lehrberechtigung

LERNEN SIE IN FAMILIÄRER UND HERZLICHER ATMOSPHÄRE -PROFESSIONELL, FLEXIBEL ZUVERLÄSSIG UND GRÜNDLICH.

Sie wollen sich fliegerisch weiterentwickeln und Ihre Kenntnisse an die nächste Generation vermitteln? Hier bietet Ihnen dieBlue Sky Aviation GmbH die Erlangung der Lehrberechtigungen CRI (A) oder FI(A) an.

Wir schulen an unserem Standort EDLN mit modernen Flotte der ECHO Klasse, diese Flugzeuge sind mit Kolbentriebwerken ausgestattet und haben eine MTOW von weniger als 2.000 kg. Eine Ausbildung ist hier an jedem Tag (mit Ausnahme von Weihnachten und Silvester und Neujahr von 08:00 bis 20:30 möglich. Der Flughafen EDLN verfügt über eine 1.200 m lange asphaltierten Landebahn in einer Kontrollzone.

Die Rechte eines FI bestehen in der Durchführung von Flugunterricht für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung des Folgenden:

  • einer PPL, SPL, BPL und LAPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie

  • von Klassen- und Musterberechtigungen für einmotorige Luftfahrzeuge als alleiniger Pilot, außer als alleiniger Pilot auf technisch komplizierten Hochleistungsflugzeugen
  • einer CPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie, sofern der FI mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf dieser Luftfahrzeugkategorie absolviert hat, davon mindestens 200 Flugstunden Flugunterricht
  • Nachtflugausbildung

Voraussetzungen FI(A)

  • Nachweis von mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen oder TMG, davon als Inhaber einer PPL (A) mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Pilot.

  • Nachweis von mindestens 30 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, davon min. 5 Stunden während der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung.
  • Nachweis von mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug in Flugzeugen, davon höchstens 5 Stunden in einem FSTD, mind. 20 Stunden Überlandflug als PIC Zusätzlich muss ein Flug über eine Strecke von mindestens 540 km (300 NM), bei dem die Landungen auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind, absolviert werden.
  • während der letzten 6 Monate vor Beginn der Ausbildung muss eine besondere Auswahlprüfung mit einem gem. FCL.905 (i) qualifizierten FI(A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gemäß Teil FCL Anlage 9 (Klassen- und Musterberechtigung auf ein- und mehrmotorigen Flugzeug mit einem Pilot), durchgeführt worden sein.

Es erfolgt eine theoretische Ausbildung und die praktische Prüfung.

Theorieunterricht

  • 125 Unterrichtsstunden gesamt
  • 25 h Pädagogikunterricht
  • 100h Fachunterricht

Praktische Ausbildung

  • 30 Stunden Training im Flugzeug

Wir bilden in unseren modernen Räumlichkeiten aus

Vergleich FI (A) mit CRI (A)

Voraussetzungen
FI (A)
• mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen oder TMG nachweisen, davon als Inhaber einer PPL (A) mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Pilot, geflogen sein
• mindestens 30 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, davon min. 5 Stunden während der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung, absolviert haben.
• mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug in Flugzeugen, davon höchstens 5 Stunden in einem FSTD,
• min. 20 Stunden Überlandflug als PIC absolviert haben.
• Zusätzlich muss ein Flug über eine Strecke von mindestens 540 km (300 NM), bei dem die Landungen auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind, absolviert werden.
• während der letzten 6 Monate vor Beginn der Ausbildung eine besondere Auswahlprüfung mit einem gem. FCL.905 (i) qualifizierten FI(A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung durchgeführt worden sein
CRI (A)
• 300 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen (alle Ausbildungszeiten werden angerechnet)
• TMG Stunden akzeptiert, wenn im EU-FCL-Schein eingetragen
• 30 Flugstunden als PIC auf der entsprechenden Klasse.
Theoretische Ausbildung
• 25 Unterrichtsstunden Pädagogik
• 10 Stunden technische theoretische Ausbildung mit Erstellung einer Lehrprobe
• 25 Unterrichtsstunden Pädagogik
• 100 Stunden technische theoretische Ausbildung mit Erstellung von Lehrproben
Praktische Ausbildung
• mind. 30 h
• Es folgt eine praktische Prüfung mit Kompetenzbeurteilung
• mind. 3 h
• Es folgt eine praktische Prüfung mit Kompetenzbeurteilung
Berechtigung
• Ausbildung von Flugschülern
• Auffrischungsschulungen
• Einweisungen
• Auffrischungsschulungen
• Einweisungen
Erweiterungen
• Nachtflugberechtigung
• Kunstflugausbildung
• Mehrmotorige Kolbenflugzeuge
• Turbinenbetriebene Flugzeuge
• Instrumenflugberechtigung Berufspilotenlizenz
• Kunstflugausbildung
• Schleppausbildung
sonstige
• Anrechnung 25 h Pädagogikwerden bei Lehrberechtigten
• Anrechnung 25 h Pädagogik werden bei Lehrberechtigten