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  • Ausbildung zum Privatpiloten

LAPL (A): Ausbildung zum Privatpiloten

LERNEN SIE IN FAMILIÄRER UND HERZLICHER ATMOSPHÄRE -PROFESSIONELL, FLEXIBEL ZUVERLÄSSIG UND GRÜNDLICH.

Die Blue Sky Aviation GmbH ist Ihre Flugschule in Mönchengladbach zur Erlangung der Privatpilotenlizenz in den Regionen Rheinland und südwestlichen Ruhrgebiet zentral zu Düsseldorf und Köln gelegen. Hier bilden wir zur Erlangung der Privatpilotenlizenz (nichtgewerblich) aus.

In einem individuellen Gespräch geben wir Ihnen eine Entscheidungshilfe welche EASA Lizenz die richtige für Ihren Bedarf ist.

Wir schulen an unserem Standort EDLN mit modernen Flugzeugen der ECHO Klasse, diese Flugzeuge sind mit Kolbentriebwerken ausgestattet und haben eine MTOW (maximales Startgewicht) von weniger als 2.000 kg.

Eine Ausbildung ist hier an jedem Tag (mit Ausnahme von Weihnachten und Silvester und Neujahr von 08:00 bis 20:30 möglich. Der Flughafen Mönchengladbach (ICAO Kennung: EDLN) verfügt über eine 1.200 m lange asphaltierten Landebahn in einer Kontrollzone.

Hier ist der LAPL(A) im Fokus, Informationen zum PPL(A) finden Sie im Bereich PPL (A). auf einer weiteren Seite haben wir für Sie zur Übersicht und zum einfacheren Vergleich die jeweiligen Berechtigungen direkt gegenübergestellt.

Der LAPL(A) berechtigt Sie zum Fliegen von einmotorigen Flugzeugen mit Kolbenmotor in Europa mit einem maximalen Startgewicht von 2.000 kg. Sie dürfen hier noch 3 Passagiere mitnehmen.

Aufbauend auf der LAPL(A)-Lizenz können weitere Berechtigungen erworben werden.

Dies sind zum Beispiel:

Auch der spätere Übergang - ohne weitere Theorieeinheiten und -prüfung - auf den PPL (A) ist möglich.

Die Passagiermitnahmeberechtigung kann im Abschluss der Ausbildung erworben werden. Die Voraussetzung ist, dass der Pilot 10 Stunden Flugzeit als PIC (Pilot in Command) absolviert hat.

Die EASA-FCL LAPL(A) ist eine preisgünstigere Variante zum PPL (A). Die Zeit die Sie für einen LAPL(A) veranschlagen sollten liegt zwischen 3 und 9 Monaten. Die Ausbildungsdauer wird mit ihnen individuell anhand Ihrer Zeit abgestimmt. Dies beinhaltet auch eine Abstimmung über den Zeitbedarf der theoretischen als auch praktischen Ausbildung, diese ist parallel und so geplant, dass Ihre Kenntnisse ein gleiches hohes Niveau haben.

Voraussetzungen für den LAPL(A):

  • Mindestalter: 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn, 17 Jahre bei Lizenzerwerb
  • Bescheinigung der Flugtauglichkeit
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis

Die theoretische Ausbildung erfolgt mit klaren und strukturierten Lehrplänen. Diese bieten wir als Fernunterricht (web based training) oder Nahunterricht (Frontalunterricht und Einzelcoaching) im Rahmen des jeweiligen Ausbildungsplans einzeln oder kombinierbar an.

Die theoretische Ausbildung und Prüfung umfasst folgende Sachgebiete:

  • Luftrecht und ATC-Verfahren

  • Sprechfunkverkehr
  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Flugleistung und Flugplanung
  • Aerodynamik
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden, davon mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer, sowie mindestens 6 Stunden Alleinflug unter Aufsicht, davon mindestens 3 Stunden Überlandflug im Alleinflug mit mindestens einem Flug über 150 km mit einer Zwischenlandung.

Hier finden Sie einen groben Ablauf der praktischen Ausbildung:

  • Einweisung / Einführung Flugzeug und Flugplatz
  • Training mit dem Ziel erster Alleinflug
  • 3 Solo Flüge
  • Vertiefung der Kenntnisse und weitere Alleinflüge
  • Überlandflüge (min. 150 km) mit 1 Zwischenlandungen
  • Prüfung

Vergleich LAPL (A) mit PPL (A)

Voraussetzungen
LAPL (A)
Mindestalter bei Beginn 16 Jahre Flugtauglichkeitszeugnis
PPL (A)
Mindestalter bei Beginn 16 Jahre Flugtauglichkeitszeugnis
Medical
Untersuchungsintervalle:
5 Jahre bis vollendetes 40. Lebensjahr
2 Jahre ab vollendeten 40. Lebensjahr
Untersuchungsintervalle:
5 Jahre bis vollendetes 40. Lebensjahr
2 Jahre ab vollendeten 40. Lebensjahr
jährlich ab 50.
Flugausbildung
30 Flugstunden
davon 15 Stunden mit Fluglehrer mindestens 6 Stunden Alleinflug 3 Stunden
Allein-Überlandflug
45 Flugstunden
davon 25 Stunden mit Fluglehrer, mindestens 10 Stunden Alleinflug und 5 Stunden
Allein-Überlandflug
Berechtigung
Einmotorige Kolbenflugzeuge bis 2t
Nach Erhalt der Lizenz dürfen Passagiere erst nach 10 Flugstunden Alleinflug mitgenommen werden
Einmotorige Kolbenflugzeuge bis 5,7t
Ausland
Nur innerhalb der EU Mitgliedsländer (inkl. Schweiz, Norwegen) gültig
Weltweit (evtl. mit Auflagen) gültig und anerkannt
Erweiterungen
Nachtflugberechtigung
Lehrberechtigung
Mehrmotorige Kolbenflugzeuge
Turbinenbetriebene Flugzeuge
Instrumenflugberechtigung
Berufspilotenlizenz
sonstige
Upgrade vom LAPL(A) auf PPL (A) möglich
Upgrade erfordert 15 Flugstunden mit Fluglehrer + Prüfungsflug (keine weiterer theoretischer Unterricht notwendig
k.A.